Der gesamte Abschnitt im Jakobusbrief ist keine Aufforderung das mosaische Gesetz zu halten. Ganz im Gegenteil, aber um diese Frage geht es ohnehin nicht.
Gesetzeswerke (Römerbrief) und Glaubenswerke (Jakobusbrief)
Im Römerbrief geht es um Gesetzeswerke und um die juristische Frage: Kann ein Mensch aufgrund von Gesetzeswerke vor Gott gerechtfertigt werden? Die Antwort ist eindeutig Nein, denn nur aufgrund des rettenden Glaubens an Christus, wird ein Mensch vor Gott gerechtfertigt.
Im Jakobusbrief geht es um die Glaubenswerke eines Gläubigen und um die Frage: Wie zeigt sich (manifestiert) dieser rettende Glauben vor Menschen und wie erweist dieser Glaube sich als echt (=lebendig)? Die Antwort ist, die Werke gewirkt durch den Glauben (=Glaubenswerke): „zeige mir deinen Glauben“.
Toter und lebendiger Glauben
Im Jakobusbrief wird eine geistlicher Grundsatz, eine Gesetzmäßigkeit dargelegt. Der Glauben an den lebendigen Gott ist eine lebendiger Glauben, denn aus diesem resultieren Glaubenswerke.
Alles was von dem lebendigen Gott kommt und für den lebendigen Gott ist, ist lebendig, denn Gott selbst ist lebendig.
Der Glaube an den lebendigen Gott muss demnach auch lebendig sein, das heißt sichtbare Lebenszeichen („Vitalfunktionen“) von sich geben. Diese Lebendigkeit (Vitalität) des Glaubens zeigt sich einzig und allein durch Werke des Glaubens! Lebendigkeit ist in diesem Zusammenhang auch gleichzusetzen mit Echtheit.
Das heißt also, der lebendige Glaube an den lebendigen Gott zeigt sich vor Menschen durch lebendige Glaubenswerke. Die Glaubenswerke sind damit auch der sichtbare Echtheitsbeweis vor Menschen.
Ein innerer Glauben, der nach außen keine sichtbaren Auswirkungen zeigt, quasi keine Lebenszeichen gibt, kann kein echter Glauben sein, dieser Glaube ist tot.
Ein Glaube, der keine Glaubenswerke mit sich bringt, ist nicht vollständig. Insofern gehört der Glauben und die aus ihm hervorgehenden Glaubenswerke untrennbar zusammen.
Der lebendige Glaube und die zugehörigen lebendige Glaubenswerke bilden eine Einheit.
Die Glaubenswerke sind der äußere Echtheitssiegel vor Menschen für den innerlichen Glauben.
Durch den rettenden Glauben wird der Mensch vollumfänglich gerechtfertigt vor Gott.
Durch die hervorgehenden Glaubenswerke jedoch, wird diese Rechtfertigung vor Gott jedoch auch sichtbar vor den Menschen. Die Glaubenswerke erbringen gewissermaßen den sichtbaren Echtheitsbeweis der juristischen Rechtfertigung vor Gott.
Bezüglich der Rechtfertigung vor Gott und dem zugehörigen Echtheitsbeweis vor Menschen gehört also der Glaube und die zugehörigen Glaubenswerke zusammen.
Insofern wird der Mensch quasi gerechtfertigt vor den Menschen durch Werke.
In diesem Abschnitt geht es nicht darum, dass ein wiedergeborener Christ das Heil Gottes wieder verlieren kann!
Ab Jakobus 5,13 geht es um einen wiedergeborenen Christ, der eine körperliche Krankheit hat als Folge einer Sünde bzw. eines sündigen Lebenswandels.
Gott kann bei einem wiedergeborenen Christ eine körperliche Krankheit und sogar den körperlichen Tod (1. Johannes 5,16) bringen, als irdische, zeitliche Erziehungs- bzw. Gerichtshandlung.
Der heilsame Weg wird in diesem Abschnitt durch zwei Handlungen vorgestellt:
- das „Gebet des Glaubens“ der Ältesten (4,15) und
- das (gegenseitige) Bekennen der Sünde (4,16).
„von der Wahrheit abirrt“
Es geht hier um einen wiedergeborenen Christ dessen Lebenswandel offensichtlich von Sünde gekennzeichnet ist („Sünder“, Vers 20).
Insofern ist ein solcher Christ von der Wahrheit abgeirrt. Denn ein Lebenswandel in Übereinstimmung mit der Wahrheit ist nicht gekennzeichnet von Sünde.
Es geht hier um einen Appell einen solchen Christen von einem solchen Lebensstil abzubringen.
„Ein Sünder von der Verirrung seines Weges“
Ein Gläubiger wird im Wort Gottes aus der Perspektive eines wiedergeborenen Menschen grundsätzlich nicht als „Sünder“ bezeichnet, sondern als Heiliger, Kind Gottes etc.
Der Lebenswandel des hier beschriebenen Gläubigen ist jedoch von (einer) Sünde gekennzeichnet, so dass diese Person („Seele“, psyche) hier als Sünder bezeichnet werden kann.
Ein derartiger Lebenswandel ist eine Verirrung. Mitchristen sollen diesen Gläubigen vor dieser Verirrung bewahren, die mit dem körperlichen Tod enden kann.
eine Seele vom Tod erretten
Sünde steht immer in Verbindung dem Tod – mit dem körperlichen und mit dem ewigen Tod (Römer 6,23). In diesem Vers geht es jedoch nicht um den ewigen Tod, sondern wie im Vers 19 erläutert, um den körperlichen Tod als mögliche direkte Folge von Sünde.
Es besteht bei diesem Gläubigen die Gefahr, dass wenn er nicht umkehrt von seiner Verirrung, Gott mit dem körperlichen Tod als Gerichtshandlung (1. Johannes 5,16) antworten wird.
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